"Ich würde gerne die Musik wählen,
die mir am Herzen liegt."

"Ich würde gerne mit jemand reden der mich versteht."

"Ich würde gerne Zuhause Abschied nehmen."

"Ich würde gerne mit dem Wind auf Reise gehen."

"Ich würde gerne vorsorgen um beruhigt zu sein."

"Ich würde gerne von den Wogen der See getragen werden."

Trauerfall

Jeder Mensch ist einzigartig – wir helfen dies zu zeigen.

Uns liegt es am Herzen, bei all unserem Handeln nach diesem Unternehmensmotto vorzugehen und Sie in dieser schweren Zeit zu begleiten.

Grundsätzlich sind bei der Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten individuelle Wege beschreitbar -auch wenn es im Bestattungswesen gewisse Standards gibt - diese dienen uns als Richtwerte, die wir individuell mit Ihnen gestalten.

Was muss getan werden?

Erste Schritte

Wo ist der Trauerfall eingetreten?

  • Bei einem Trauerfall zu Hause

    Sofort Hausarzt benachrichtigen!
    Der Arzt muss nach Feststellung des Todes sofort eine offizielle Bescheinigung (Totenschein o. Todesbescheinigung) ausstellen und aushändigen. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet. Anspruch ärztlicher Gebühren heben diese Pflicht nicht auf. Bei Weigerung Polizei verständigen.


  • Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim

    Hier leitet die Verwaltung das notwendige in die Wege.
    Die Wahl des Bestattungshauses bleibt aber bei den Angehörigen. Bei einer bestehenden Vorsorgeregelung muss die Verwaltung informiert werden.


  • Bei einem Trauerfall auf öffentlichem Gelände

    Hier leiten die Behörden das notwendige in die Wege.
    Bei einem Trauerfall, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen eintritt, werden die ersten Schritte durch die zuständigen Behörden eingeleitet.

Nächste Schritte

  • Anruf im Bestattungshaus

    Es genügt ein Anruf bei uns.
    Wir kümmern uns dann sofort um alle weiter einzuleitenden Maßnahmen.

Welche Bestattungsarten sind möglich?

Das Wort „bestatten“ kennzeichnet die Tätigkeit einen Körper dem Ort seiner Zersetzung zu übergeben. Der Ort der letzten Ruhestätte kann daraus entstehen oder muss anschließend gewählt werden.

Aus diesem Grundgedanken resultierend bildeten sich zwei grundsätzliche Bestattungsarten.

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung

Aus diesen grundsätzlichen Bestattungsarten lässt sich, je nach gesetzlichem Spielraum, eine Vielzahl von Varianten ableiten.

  • Anonyme Erdbestattung
  • Anonyme Urnenbestattung
  • Klassische Urnenbeisetzung oder Erdbeisetzung
  • Seebestattung
  • Verstreuung
  • Weltraumbestattung
  • Luftbestattung
  • Baum- oder Waldbestattung
  • Gruft
  • Kolumbarium

Bei der Wahl der Bestattungsart spielen persönliche Überzeugung, Religion sowie Lebenseinstellung neben finanziellen Erwägungen die entscheidende Rolle.

Bitte beachten:
Durchführung und Zulässigkeit einiger Varianten ist nur dann möglich, wenn dies vorher schriftlich festgehalten wurde.
Außerdem muss eine mit der Umsetzung betraute Person vorhanden und informiert sein.

Jeder Mensch ist einzigartig
- wir helfen dies zu zeigen

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Weitergehende Fragen?

Hierzu empfehle ich Ihnen gerne unseren Downloadbereich oder Sie sprechen uns direkt an.


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